von Florian Stierschneider, NÖ LFVZuletzt am Samstag, 25. März 2023 geändert.
Bislang 8286x gelesen.
Aufgaben, Leitung, Gliederung, Ernennungen, Voraussetzungen für die Ernennung, Anforderung, Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten, Einsatz, Übungen und Kostenverrechnung sind in der Dienstanweisung 5.4.1 „Sonderdienste des NÖ Landesfeuerwehrverbandes“ geregelt.
Sprengarbeiten bei Gefahr im Verzug wie z. B. bei Hochwasser (Sprengen von Verklausungen), Sprengen von Eisstößen sowie von einsturzgefährdeten Objekten gehören auch zu den Aufgaben des Sprengdienstes.
Der Sprengdienst verfügt über ein Kommando und in jedem Feuerwehrviertel (Wald-, Wein, Most- und Industrieviertel) über eine Sprengdienstgruppe. Der Sonderdienst Sprengdienst verfügt derzeit über rund 200 Feuerwehrmitglieder.
Module gemäß der Dienstanweisung 1.1.7 „Modulvoraussetzungen für Funktionen“ Mitglied einer Sprenggruppe
Der Sprengdienst wurde 1961 gegründet.
Gruppenkommandant 3. Gruppe NORD Krems |
HBI Alfred WINKLER jun. |
FF Senftenberg | |
Die ehemalige Sprengdienstgruppe 10 des Bezirkes Krems nach einer Übung:
Link zum Buch 50 Jahre Sprengdienst im NÖLFV
Übungsobjekte
Die Sprenggruppe sucht immer wieder Objekte zum Sprengen. Wenn Sie eines besitzen dann können Sie sich an den Gruppenkommandanten wenden.
Link zum Sprengverband hier.
Folgende Module stehen zur Verfügung: