von BFKDOZuletzt am Montag, 22. April 2024 geändert.
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Zur Durchführung der durch das NÖ Feuerwehrgesetz, die Dienstordnung der Feuerwehren, das NÖ Katastrophenhilfegesetz und dazu erlassener Dienstanweisungen (insbes. DA 5.4.1 - KHD) ist es erforderlich für das Bundesland Niederösterreich einen Landesführungsstab–Feuerwehr (LFÜST-Feuerwehr) bzw. Bezirksführungsstäbe-Feuerwehr (BFÜST-Feuerwehr) einzurichten. Der Landes-/Bezirksführungsstab-Feuerwehr ist eine Informations-, Service- und Öffentlichkeitskoordinationsstelle bei Katastrophen und bei länger andauernden, größeren Einsätzen.
Der Führungsstab–Feuerwehr ist das Instrument des Landes- bzw. Bezirksfeuerwehrkommandanten zur Unterstützung bei der Erfüllung ihm übertragener Aufgaben gemäß § 8 Abs. 2 NÖ KHG sowie bei größeren Einsätzen und ist in organisatorischer Hinsicht eine fixe Einrichtung.
Alle Mitglieder, Sachgebietsleiter und das Stabshilfspersonal des Führungsstabes–Feuerwehr, sowie die Verbindungsoffiziere zum behördlichen Führungsstab werden im Katastrophenfalle und bei größeren Feuerwehreinsätzen über Auftrag des Landes- bzw. Bezirksfeuerwehrkommandanten einberufen.
Der Führungsstab-Feuerwehr gliedert sich in:
Im Bedarfsfall beizuziehende Personen und Funktionen:
Grundlagen:
Links und Downloads:
Chef des Stabes: | EHBI Ewald Weißmann | FF Hadersdorf | |
Chef des Stabes: | ABI Andreas Herndler | FF Krems/ Donau | |
Chef des Stabes: | FT Stephan Steller | FF Krems/ Donau | |
Chef des Stabes: | HBI Martin Strondl | FF Furth/ Göttweig | |
Chef des Stabes: | HBI Christoph Firlinger | FF Hadersdorf |