Samstag, 10. September 2005
Rund 600.000 Österreicher erleiden pro Jahr einen Unfall, wo ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird - das heißt, jeder 13. Österreicher ist betroffen.
Unfälle fallen nicht vom Himmel. Fast jeder Unfall hat seine Ursachen. Die häufigste Unfallursache ist falsches Verhalten, wie Leichtsinn, Selbstüberschätzung des eigenen Könnens, Überheblichkeit, geringe Sorgfalt, mangelhafte Information, Nichtbeachtung von Gefahrenhinweisen und der Gebrauchsanweisung u. a. So kosten zum Beispiel allein die Heim-, Sport und Freizeitunfälle dem Gesundheitswesen jährlich rund 1,3 Milliarden Euro - eine ungeheure Summe, die schließlich vom Beitragszahler aufgebracht werden muss. Abgesehen vom menschlichen Leid, das durch Unfälle hervorgerufen wird und abgesehen vom finanziellen Schaden für die Allgemeinheit, aber auch für den einzelnen Betroffenen, bleibt meistens eines völlig unbeachtet: Die rechtliche Auswirkung. Kaum jemand bedenkt, dass er sich häufig durch Herbeiführung eines Unfalles strafbar macht. Nach den §§ 335 und 431 des Strafgesetzbuches ist strafbar, "wer durch sein Verhalten eine Gefahr für die körperliche Sicherheit eines anderen Menschen herbeiführt oder vergrößert, aus der der Tod, eine körperliche Beschädigung oder zumindest eine sogenannte konkrete Gefährdung des anderen erfolgt". Der Strafrahmen für derartige Delikte geht immerhin bis zu einem Jahr.
Der Unfallvermeidung kommt in Kenntnis dieser Tatsachen, große Bedeutung zu. Jeder einzelne kann diesbezüglich seinen Beitrag leisten.
Grundsätze jeder Unfallverhütung sind: | ||
Gefahren erkennen | Gefahren beseitigen | Gefahren abschirmen |