Samstag, 10. September 2005

Mit dem Fahrrad sicher unterwegs

von Sebastian Spanninger

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Zuletzt am Donnerstag, 5. Juli 2012 geändert.

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Mit dem Fahrrad sicher unterwegs

Verkehrsregeln, richtige Ausrüstung

Österreich hat sich in den letzten Jahren zu einem Volk der Radfahrer entwickelt. Wenn wir uns auch bei weitem nicht mit den Holländern vergleichen können, ist es doch so, dass es immer mehr Radler gibt. Hunderte Kilometer Radwanderwege wur-den angelegt, in den Städten wurden dort, wo möglich, Radfahrstreifen geschaffen. Eines darf aber der Radfahrer nicht übersehen:
Es gibt auch für ihn Gesetze, die einzuhalten sind. Das gilt sowohl für die technische Ausrüstung eines Fahrrades als auch für Verkehrsregeln im öffentlichen Straßenver-kehr.

An Radunfällen sind Kinder und Jugendliche zu rund einem Drittel beteiligt, obwohl sie nur 12 Prozent der Gesamtbevölkerung stellen. Allein in Niederösterreich verun-glücken etwa 170 Kinder jährlich im "tretfähigen Alter" bis zu 14 Jahren. Das Fahrrad ist beispielsweise ein wichtiges Verkehrsmittel für den Weg zur Schule.


Aber auch in der Freizeit erfreut sich dieses umweltfreundliche Fortbewegungsmittel, zunehmender Beliebtheit bei jung und alt. Das ausgebaute Radwegenetz ist umfang-reich und wird laufend erweitert. So angenehm es sein mag, an einem warmen Tag luftig unterwegs zu sein, so gefährlich ist es, wenn man zu Sturz kommt.

Das richtige Fahrrad
Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss - sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt - ausgerüstet sein:

  1. mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/sec2 bei ei-ner Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird
  2. mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen
  3. mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet

  4. mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1cd

  5. mit einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintritts-fläche von mindestens 20 cm2;
    der Rückstrahler darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein;
  6. mit einem roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintrittsflä-che von mindestens 20 cm2;
    der Rückstrahler darf mit dem Rücklicht verbunden sein
  7. mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden
  8. mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind, oder an
    jedem Rad mit mindestens zwei nach beiden Seiten wirkenden gelben Rück-strahlern mit einer
    Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2 oder mit anderen rückstrahlenden Einrichtungen, die in der Wirkung
    den zuvor genannten entsprechen
  9. wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, für jede Person mit einem eigenen
    Sitz, mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstütz-vorrichtungen.

Ausnahme:
Nur Rennfahrräder brauchen keine Reflektoren, alle anderen Fahrräder sehr wohl und immer!
Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
2. Rennlenker;
3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.

Ausnahme: Die Beleuchtungseinrichtung darf bei Rennrädern und bei allen andern Rädern (z. B. Mountainbikes), die bei Tag und guter Sicht benützt werden, entfallen.
Aber Achtung! Führen Sie die Beleuchtungseinrichtungen (und das nötige Werk-zeug!) immer mit, damit Sie bei plötzlicher Wetterverschlechterung oder einer uner-warteten Verzögerung auch nach Hereinbrechen der Dunkelheit nicht absteigen müssen. Denn auch für Mountainbikes gilt die Verpflichtung bei Nacht und schlechter Sicht die normalen Beleuchtungsvorschriften zu erfüllen.
Fehlen Beleuchtung oder Reflektoren, so macht man sich strafbar!

Das Fahrrad soll in regelmäßigen Abständen auf seine Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Die richtige Ausrüstung
Jede fünfte Radfahrverletzung ist eine im Kopf- und Gesichtsbereich. Ein gut ange-passter Radhelm sollte selbstverständlich sein - auch für Kinder.
Eine helle Kleidung, am besten mit reflektierenden Streifen, ist vor allem bei schlech-ter Sicht wichtig. Wer besser gesehen wird, fährt sicherer.

Kindersitze:Statt bisher auch vor dem Fahrer darf ein Kindersitz nur noch hinter dem Fahrer an-gebracht werden. Dabei muss er fest mit dem Rahmen verbunden sein. Der Lenker darf nicht abgelenkt und in seiner Sicht beeinträchtigt werden.

Es darf maximal ein Kind befördert werden.

Ausstattung eines Kindersitzes:

Sicherheitshinweis:
Kindersitze dürfen nur mit einem Sicherheitshinweis in deutscher Sprache oder einer bildlichen Darstellung dieses Inhalts verkauft werden:
Nach der Montage des Kindersitzes sollten Sie nochmals überprüfen, ob alle Bautei-le gemäß der Montageanleitung montiert und solide befestigt worden sind.
Beim Befördern eines Kindes ändern sich die Fahreigenschaften des Fahrrades. Ei-ne Probefahrt mit dem Kind gibt Ihnen für die Verwendung auf der Straße die nötige Sicherheit. Kontrollieren Sie anschließend die Befestigung der Bauteile.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich das Kind mit den Beinen aus der Schutzvor-richtung befreit, sollten die Speichen des Fahrrades, auf das der Kindersitz montiert ist, möglichst weiträumig abgedeckt sein. Ein Speichenschutz ist im Fachhandel er-hältlich.
Um zu vermeiden, dass sich das Kind mit den Fingern in die Stahlfedern des Sattels einklemmt, sollte ein Sattel ohne Stahlfeder oder eine Sattelfederabdeckung montiert werden, die im Fachhandel erhältlich ist.
Transportieren Sie das Kind niemals, ohne den Sicherheitsgurt und den Fußriemen zu befestigen.
Da Kinder auf dem Fahrradsitz bei einem Unfall (Sturz) einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, sollten Sie diese niemals ohne Fahrradhelm transportieren.
Lassen Sie das Kind niemals alleine im Kindersitz. Schon durch eine kleine Bewe-gung des Kindes kann das Fahrrad umstürzen.

Die wichtigsten Verkehrsbestimmungen für Radfahrer im Straßenver-kehr:


Jeder der im Straßenverkehr unterwegs ist, muss über einige wesentliche Grundre-geln Bescheid wissen, dazu gehören:

Persönliche Voraussetzungen für Radfahrer:


Folgende Verkehrsflächen dürfen (bzw. müssen) mit allen Fahrrädern befahren werden:

Vorrangregeln:

Eltern sollten ihr Kind ermuntern, eine freiwillige Radfahrprüfung mitzumachen, die in den Schulen angeboten wird. In Österreich erlernen Jährlich 80.000 Kinder zwi-schen 10 bis 12 Jahren, wie sie mit ihrem Fahrrad sicher unterwegs sind.