Aufgrund der Trockenheit der vergangenen Tagen hat die Bezirkshauptmannschaft Krems für die Wälder des Bezirkes Krems und deren Gefährdungsflächen folgende Verordnung erlassen:
Präambel
In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Krems ist aufgrund der
außergewöhnlich hohen Lufttemperaturen der letzten Wochen eine sehr starke
Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters
ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum, wie Zweige, Äste und Wipfelstücke,
vorhanden.
Da der Spätsommer und der Frühherbst erfahrungsgemäß durch geringe Niederschläge
gekennzeichnet sind und daher eine Entschärfung der Waldbrandgefahr
nicht zu erwarten ist, ergeht nachstehende Verordnung zum Schutz der
Waldbestände im Verwaltungsbezirk Krems:
V E R O R D N U N G
Gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 70 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F.
wird für den Verwaltungsbezirk Krems verordnet:
§ 1
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Krems sowie in deren Gefährdungsbereichen
ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum
Zwecke der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische
Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung. Rechtzeitig vor Durchführung
solcher Maßnahmen hat der Waldbesitzer oder Verfügungsberechtigte das
zuständige Gemeindeamt und die Feuerwehr zu verständigen.
§ 2
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes
1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu vier Wochen
bestraft.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft
Krems in Kraft.
Hinweise:
• Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder
die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen
eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
• Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
Der Bezirkshauptmann
Dr. N i k i s c h
Hier sehen Sie eine Übersicht über die derzeitige Waldbrandgefahr: www.zamg.ac.at