Mittwoch, 26. Juli 2006

Akute Waldbrandgefahr!!!

von Christoph Gruber

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Zuletzt am Mittwoch, 1. August 2012 geändert.

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Aufgrund der Trockenheit der letzten Tage, besteht im Bezirk Krems eine hohe Waldbrandgefahr. Um Brände zu vermeiden, haben sowohl der Bezirkshauptmann des Bezirkes Krems als auch der Bürgermeister der Stadt Krems, jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen in den Wäldern verboten.

Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung. Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldbesitzer oder Verfügungsberechtigte das zuständige Gemeindeamt und die Feuerwehr zu verständigen.

Im Bereich des Magistrates Krems hat der Waldbesitzer oder Verfügungsberechtigte den Magistrat der Stadt Krems an der Donau, Amt für Land und Forstwirtschaft, Tel. 02732/801-446, 456 und die Freiwillige Feuerwehr Krems, Tel. 02732/85522 zu informieren.

  • Hier finden Sie die Verordnung der BH Krems
  • Hier finden Sie die Verordnung des Magistrats der Stadt Krems
  • Hier sehen Sie eine Übersicht über die derzeitige Waldbrandgefahr: www.zamg.ac.at

    Das teilweise sehr beliebte Abbrennen von Rainen und Böschungen ist ohnehin grundsätzlich verboten - bei der herrschenden Trockenheit sollte aber die Vernunft sowieso gebieten NICHT zum Zündholz zu greifen!

    Bitte unterlassen Sie bei der herrschenden Trockenheit den Einsatz von FEUER zur kosmetischen Landschaftspflege!!


    Beachten Sie bitte zusätzlich folgende Punkte:

    Keine Zigaretten wegwerfen (auch nicht aus dem Autofenster)!

    Keine Flaschen wegwerfen - sie können durch den Brennglaseffekt zum Ausbruch eines Brandes führen!

    Vorsicht beim Parken des PKW's im trockenen Gras: ein heißer Katalysator kann zur Zündquelle werden!

    Vorsicht auch beim Arbeiten mit landwirtschaftlichen Maschinen!